Die Steiermärkische Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 2 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, mit Beschluss vom 11. Dezember 1972 der im politischen Bezirk Deutschlandsberg gelegenen Gemeinde Wettmannstätten mit Wirkung vom 1. Jänner 1973 das Recht zur Führung der Bezeichnung
Marktgemeinde
verliehen. Dies wird gemäß § 3 Abs. 4 der Gemeindeordnung 1967 beurkundet.
Aus diesem Anlass erhielt die Marktgemeinde Wettmannstätten gemäß § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, mit Beschluss vom 11. Dezember 1972 auch mit Wirkung vom 1. Jänner 1973 das Recht zur Führung des unten beschriebenen Wappens.
Beschreibung des Wappens: "In einem von Silber zu Grün schräglinks geteilten Schild vorn drei aus einem roten Herzen sprießende rote Rosen, hinten ein goldener, schräglinks gestellter Maiskolben."
In den steirischen Landesfarben vereint, stellt das Wappen je ein Symbol für das Blumenwunder des heiligen Valentin als örtlichem Pfarrpatron und für den im Gemeindegebiet zur Verleihungszeit wichtigen Maisanbau gegenüber.