Grünlandförderung

Förderhöhe€ 25,00/ha
Antragsvoraussetzungen
  • Antragszeitraum wird jährlich durch Gemeinderatsbeschluss neu festgelegt
  • Förderfähige Flächen müssen innerhalb des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Wettmannstätten liegen
  • Förderfähige Flächen sind Flächen, welche zumindest einjährig als Wiesen bewirtschaftet worden sind und zumindest zweimalig pro Jahr gemäht wurden. z.B:
    • Dauergrünlandflächen (mehrmähdige Wiesen, Hutweide)
    • Streuobstflächen(mehrmähdige Streuobstwiesen, Kulturweide)
    • in Grünland umgewandelte Flächen (sonstige Grünlandflächen, Wechselwiese, Futtergräser)
Erforderliche UnterlagenAntrag
+Kopie aktueller AMA-Mehrfachantrag

Zuständig

Formulare