Antragsvoraussetzungen | - Antragszeitraum wird jährlich durch Gemeinderatsbeschluss neu festgelegt
- Förderfähige Flächen müssen innerhalb des Gemeindegebietes der Marktgemeinde Wettmannstätten liegen
- Förderfähige Flächen sind Flächen, welche zumindest einjährig als Wiesen bewirtschaftet worden sind und zumindest zweimalig pro Jahr gemäht wurden. z.B:
- Dauergrünlandflächen (mehrmähdige Wiesen, Hutweide)
- Streuobstflächen(mehrmähdige Streuobstwiesen, Kulturweide)
- in Grünland umgewandelte Flächen (sonstige Grünlandflächen, Wechselwiese, Futtergräser)
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