Landesblumenschmuckbewerb 2020
Tourismuslandesrätin MMag.a Barbara Eibinger-Miedl lädt zur Teilnahme am 61. Blumenschmuckbewerb "Die Flora" / 20 ein.
Im heurigen Jahr ist durch die COVID-19-Beschränkungen der Blumenschmuckbewerb besonders wichtig, da sich die Bevölkerung vermehrt in ihrem nächsten Umfeld aufhält und auch verstärkt ihren Urlaub in Österreich verbringen wird. Somit können sich die Blumengemeinden noch mehr den heimischen Besuchern präsentieren. Auch die Privaten werden ihre Gärten, Balkone und Terrassen mit Freude genießen und viel Liebe und Zeit in die Gestaltung investieren.
Ein altes Sprichwort sagt: "Wer Blumen liebt, der liebt auch Menschen" und beschreibt so treffend, warum der Landesblumenschmuckbewerb das Herzstück des steirischen Tourismus bildet. Gerade die besondere Gastlichkeit der Steirerinnen und Steirer mit ihrem Naturbewusstsein und dem Selbstverständnis für Ursprünglichkeit lädt jährlich immer mehr Gäste dazu ein, auf Dauer Freunde unserer Heimat zu werden.
Öffentlicher Bewerb - Anmeldeschluss: 22. Juni 2020
Schönste Stadt Schönster Markt
Schönstes Dorf Schönstes Gebirgsdorf
Schönster Ortsteil oder Katastralgemeinde
Gemeinschafts- sowie Kinder- und Jugendprojekte entfallen in diesem Jahr!
Besondere Leistungen im öffentlichen Bewerb (Teilbereiche in den Orten wie z. B: Parks, Fußgängerzonen, Plätze usw.)
Auszeichnungen im öffentlichen Bewerb durch 1 - 5 Floras sowie die goldene Flora und die Flora in Platin - dazu finden Sie alle Informationen ausführlich unter www.blumenland.at!
Einzelbewerb - Anmeldeschluss: 15. Juni 2020
Private Objekte: Häuser mit Vorgarten Bauernhöfe
NEU: Balkon-, Terrassen, Fensterschmuck Bauernhöfe in steiler Hanglage
Besondere Leistungen Gärten und Schaugärten
Aussetzen: Landessieger in Gold des vergangenen Jahres müssen für drei Jahre aussetzen.
Besondere Leistungen werden mit Sonderpreisen und Anerkennung ausgezeichnet.
Gewerbliche Objekte
Gaststätten und Hotels, Buschenschenken und Heurigen sowie Gewerbebetriebe werden auf das Auszeichnungssystem "Floras" umgestellt und müssen nicht mehr aussetzen.
Gewerbliche Objekte: Gewerbebetriebe Gaststätten und Hotels
Buschenschenken und Heurigen
Der Verband der Steirischen Gärtner und Baumschulen bittet auch heuer wieder um rege Beteilung, damit die Steiermark auch im Jahr 2020 ihrem Ruf als Blumenland Nr. 1 in Österreich gerecht werden kann.
Die Schlussveranstaltung wird dieses Jahr aufgrund der COVID-19-Beschränkungen in einem anderen Rahmen stattfinden - Informationen folgen noch!
Wissenswertes unter: www.blumenland.at