Tagesmütter - Hilfswerk Steiermark
Gemäß § 6c Abs. 4 des StKBFG leistet die Marktgemeinde Wettmannstätten einen Beitragsersatz für Kinder über 3 Jahre bis zum Eintritt der Schulpflicht, welche durch Tagesmütter betreut werden.
Dieser Gemeindebeitragsersatz beträgt: 40 % vom Rest des Elternbeitrages nach der Sozialstaffelung (Hilfswerk Steiermark GmbH und Volkshilfe)
Für die Kinder wird ein sozial gestaffelter Elternbeitrag eingehoben.