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Marktgemeinde
Wettmannstätten 2
8521 Wettmannstätten

Telefon: 03185/2252
Fax: 03185/2252-220

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Das Online-Fundamt Österreich

Unter nachstehendem Link finden Sie das Online-Fundamt Österreich

Online-Fundamt Österreich


Sie haben etwas verloren?

Der Verlust von Reisepass oder Personalausweis MUSS unverzüglich bei einer Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft) gemeldet werden. Hinweis: Bei Verlust im Ausland MUSS umgehend bei der örtlichen Polizei eine Verlustanzeige erstattet werden, woraufhin die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) einen Notpass für die Rückreise ausstellt. Zurück in Österreich ist eine Meldung an die Passbehörde erforderlich. Ebenso besteht die Verpflichtung auch das Wiederauffinden eines verlorenen Reisedokumentes der Passbehörde zu melden.

Sollten Sie Ihren Führerschein, eine Kennzeichentafel oder Schieß- und Sprengmittel verloren haben, ist die Polizei Ihr richtiger Ansprechpartner. In diesen Fällen MUSS umgehend eine Verlustanzeige bei der Polizei erfolgen.

Der Verlust von waffenrechtlichen Urkunden (Waffenpass, Waffenbesitzkarte) ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde (Gemeindeamt) erledigen. Die zuständige Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle stellt den Betroffenen eine befristete Bestätigung aus - die Ausstellung einer Ersatzurkunde muss beantragt werden.

Für die Verlustmeldung aller anderen Verlustgegenstände ist die Gemeinde der richtige Ansprechpartner. Hier können Sie entweder zu Ihrer Wohnsitzgemeinde gehen oder aber auch in jener Gemeinde die Verlustanzeige abgeben in der Sie den Verlust vermuten.

Hinweis: Wenn Sie eine Verlustmeldung erstellt haben und binnen einen Jahres diesen Gegenstand wiedergefunden haben, muss die Verlustmeldung entweder online deaktiviert werden bzw. ist das Fundamt zu kontaktieren bei dem die Verlustmeldung abgegeben wurde.

Kosten zur Verlustanzeige bei der Gemeinde als Fundamt:

Für die mündliche oder schriftliche Verlustanzeige selbst fallen keine Kosten an.

Für die Ausstellung einer Bestätigung der Verlustanzeige fallen Verwaltungsabgaben in der Höhe von € 2,10 und Bundesabgaben in der Höhe von € 14,30 an (Dient die Bestätigung zur Vorlag bei einer bestimmten Stelle und wird dieser Vermerk der Bestätigung hinzugefügt, entfallen die Bundesabgaben in der Höhe von € 14,30).

 

Sie haben etwas gefunden?

Was für viele selbstverständlich ist, hat auch eine rechtliche Grundlage: Wer etwas findet, das mehr als € 10,00 wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (zB.: Kreditkarte, Schlüssel etc.), MUSS den Fund an den Verlustträger zurückgeben bzw. bei der zuständigen Behörde abgeben.

Reisepässe oder Personalausweise sind bei einer Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft) abzugeben.

FührerscheinKennzeichentafel oder Schieß- und Sprengmittel sind bei der Polizei abzugeben.

Waffenrechtliche Urkunden können bei der Fundbehörde (Gemeindeamt) oder bei der zuständige Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle abgegeben werden.

Alle anderen Verlustgegenstände sind bei der Gemeinde abzugeben und zu verwahren.

Hinweis - Anspruch auf Finderlohn, Kostenersatz und Eigentum: Als Finder haben Sie gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf Kostenersatz des notwendigen Aufwandes (zB.: Fahrtkosten) sowie auf Finderlohn. Sollte der Eigentümer des  Fundgegenstandes nicht innerhalb eines Jahres eruiert werden können, kann die Eigentumsübertragung an den Finder beansprucht werden.